Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

in der Fassung vom 28. April 2021

zwischen

piq Technology GmbH
Albert-Granderath-Str. 8
47877 Willich
HRB 89478
AG Düsseldorf
(die „Gesellschaft“)

und

dem Partner

bezüglich der Nutzung der Julienne-Services.

Vorbemerkung

Julienne ist eine Marke der piq Technology GmbH. Die Julienne Services ermöglichen es Endkunden („Kunden“), bei registrierten Händlern (den „Partnern“) Speisen, Getränke, sonstige Lebensmittel oder Non-Food-Artikel (u.a. Zeitschriften) zu bestellen. Dafür betreibt die Gesellschaft eine Online-Plattform für die Vermittlung sowie das mobile Bezahlen von Produkten auf der Website julienne.com und weiteren Domains sowie auf Applikationen für mobile Endgeräte (letztere auch „App“ bezeichnet, alles zusammen als „Online-Plattform“ bezeichnet). Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ein intelligentes und nachhaltiges Mehrwegsystem für Transportbehältnisse und Verpackungen zur Vermeidung von Verpackungsmüll. Die Kunden können so Verpackungsmüll vermeiden und Teil des Julienne Eco Systems werden.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Vertragsbeziehung zwischen dem Partner und der Gesellschaft über die Nutzung der Julienne Services. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Allgemeines

  1. Die Gesellschaft betreibt eine Online-Plattform für die Vorbestellung von Produkten, insbesondere von Food & Beverages (Speisen, Getränken, Lebensmitteln) sowie Non-Food-Artikel und Services (u.a. beispielsweise Zeitschriften, Überlassung von Mehrwegverpackungen zur Nutzung an Partner und Kunden, zusammen die „Produkte“), durch Kunden auf der Online-Plattform. Die Gesellschaft ermöglicht den Kunden im Rahmen einer Vermittlung über die Online-Plattform direkt bei den bei der Gesellschaft registrierten Partnern online Ware zu bestellen. Zusätzlich bietet die Gesellschaft über die Online-Plattform dem Kunden einen mobilen Bezahldienst (nachfolgend als „mobiles Bezahlen“ bezeichnet) an. Über die Online-Plattform können Kunden eine Zahlungsanweisung für den Erwerb der von ihnen bestellten Produkte erteilen, welche nach Abschluss des Erwerbsvorganges dem Partner für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen in dessen Geschäft gutgeschrieben werden.
  2. Der Vertrag über den Erwerb von Produkten kommt hierbei ausschließlich zwischen dem Partner und dem Kunden zustande. Die Gesellschaft ist nur Vermittler und Betreiber der Online-Plattform und gibt selbst keine Erklärungen ab; die Gesellschaft wird weder berechtigt noch verpflichtet. Die Erfüllung sämtlicher Vertragsverpflichtungen obliegt allein dem Partner. Das Verhältnis von Kunden, Partnern und weiteren Dritten untereinander ist explizit nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Die Gesellschaft gewährt dem Partner das auf die Dauer der Vertragslaufzeit befristete Recht, seine Produkte und Services auf der Online-Plattform der Gesellschaft anzubieten. Das Produktportfolio des Partners hat vorrangig Speisen, Getränke oder sonstige Lebensmittel bzw. die damit verbundenen Services und Leistungen zu umfassen.
  4. Die Gesellschaft ist berechtigt, seine Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen. Die Gesellschaft wird im Rahmen seiner Überwachungsverpflichtung die Einhaltung seiner Verpflichtungen durch Dritte sicherstellen.

Partnerregistrierung

Mit der Anmeldung als Partner für den Dienst über die App, die Website oder persönlich stimmt der Partner zu, dass die Dienste der Gesellschaft auf Grundlage dieser Bedingungen bereitgestellt werden.

Die Registrierung ist eine persönliche Registrierung und nicht übertragbar. 

Der Partner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten und alle damit einhergehenden Informationen und Daten gegenüber Dritten geheim zu halten. Alle Handlungen, die mit den Zugangsdaten des Partners vorgenommen werden, muss sich der Partner zurechnen lassen, es sei denn, er hat die Gesellschaft rechtzeitig (z.B. in der Online-Plattform, per E-Mail oder per Telefon) über den Verlust seiner Zugangsdaten oder einen sonstigen Missbrauchsverdacht informiert.

Leistungen der Gesellschaft

Ab dem Datum, an dem der Partner sich bei der Gesellschaft durch Unterzeichnung oder Annahme dieser Bedingungen registriert, gestattet die Gesellschaft dem Partner nicht-übertragbar und nicht-exklusiv die Nutzung der Julienne Services. Der Partner akzeptiert seinerseits diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

Die Gesellschaft bietet dem Partner die folgenden Leistungen als Teil der Julienne Services:

  • Erstellung eines individuell anpassbaren, gebrandeten Eintrags für den Partner in der App, auf der Website und/oder POS, der das Warenangebot des Partners, eine Beschreibung der angebotenen Waren sowie Visualisierungen (z.B. Fotos) auf der Grundlage der vom Partner zur Verfügung gestellten Informationen
  • Betrieb der zentralen Datenplattform für das angebotene Mehrwegsystem für einen reibungslosen Betrieb. Die Gesellschaft arbeitet kontinuierlich an einer Weiterentwicklung und Ausbau des Netzwerks an Aus- und Rückgabestationen und betreibt Marketing und Kommunikation.
  • Belieferung des Partners bis maximal 14 Tage nach Vertragsabschluss mit der vereinbarten Menge an Mehrwegverpackungen der Gesellschaft.
  • Rücknahme von beschädigten, unvollständigen oder stark verunreinigten Mehrwegverpackungen zur Überprüfung. Die für die Wiederverwendung nutzbaren Teile werden von der Gesellschaft ins System zurücküberführt oder dem kontrollierten Recycling zugeführt.
  • Abholung überschüssiger Mehrwegverpackungen nach Abstimmung beim Partner und Verteilung an andere Systempartner, falls der Partner durch Rückgaben der Kunden für mindestens 7 Tage mehr als 200% seiner eigentlichen vereinbarten Anzahl an Mehrwegverpackungen in seinem Shop vorhält.
  • Eine Erläuterung der Funktionsweise der Julienne Services und optional weiterführende Einführungen und Trainings für den Partner und ggf. seine Mitarbeiter. 
  • Ggf. verkaufsfördernde Marketingmaterialien, damit Kunden des Partners wissen, dass Sie Bestellungen über die Online Plattform der Gesellschaft annehmen.
  • Zugang zu einem Support-Team der Gesellschaft
  • Erstellung von Quittungsbelegen über erfolgte Bestellungen bzw. Gutschriften und Versand an den Kunden (z.B. über E-Mail oder App) im Namen und auf Rechnung des Partners
  • Verfügbarkeit der versendeten Quittungsbelege an den Kunden als Dokumente und zusätzlich in Tabellenform über die Online Plattform oder E-Mail

Die Gesellschaft verspricht keine garantierte Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder technische Fehlerfreiheit der Online-Plattform. Dem Partner ist bekannt, dass es sich bei Software-Produkten um komplexe Strukturen handelt, die in Einzelteilen stets unerwartete Funktionalitäten haben können. Die Gesellschaft wird Programmfehler (Bugs) unverzüglich beheben. Die Pflicht des Partners zur Zahlung der vereinbarten Vergütung wird davon nicht berührt.

Verpflichtungen des Partners

Nach Abschluss des Registrierungsprozesses und für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Partner zur

  • Annahme und Ausführung aller Bestellungen, die von Kunden über die Online-Plattform der Gesellschaft für die Produkte des Partners aufgegeben werden. Die Ausführung der Bestellung durch den Partner erfolgt rechtzeitig und im gleichen Zeitrahmen oder schneller als für Kunden, die im Geschäft bestellen, es sei denn, die bestellten Artikel sind vorübergehend nicht verfügbar.
  • Ausgabe nur einwandfreier und gereinigter Mehrwegverpackungen nach den geltenden Hygieneverordnungen und HACCP Vorschriften an die Kunden. Die Ausgabe von Bestellungen, die Rücknahme von Mehrwegverpackungen (Leergut), Lagerung und Reinigung der verschmutzten Mehrwegverpackungen sind durch den Partner lebensmittelhygienekonform zu gestalten. Der Partner trägt die volle Verantwortung für die hygienisch einwandfreie Ausgabe bestellter Speisen in den durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellten Mehrwegverpackungen.
  • Ausgabe von Mehrwegverpackungen nur an registrierte Kunden, die sich durch eineindeutig z.B. durch einen QR-Code, identifizieren. Der Partner verpflichtet sich, die Mehrwegverpackungen und Nutzer jeweils zu identifizieren, indem er z.B. QR-Codes scannt, um sie im Onlinesystem zu verknüpfen. Der Partner haftet für von der Gesellschaft bereitgestellte Mehrwegverpackungen, die ohne Verknüpfung mit einem Nutzer und ohne Verkaufsgebühr an Nutzer oder sonstige Personen weitergegeben werden mit 10€ pro Mehrwegverpackung der Gesellschaft. Der Partner gewährt der Gesellschaft das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung den Bestand der Mehrwegverpackungen der Gesellschaft zu überprüfen. Die Gesellschaft stellt dabei sicher, dass der operative Betrieb des Partners dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  • Rücknahme von allen Mehrwegverpackungen der Gesellschaft, das umfasst auch Formen und Größen, die nicht vom Partner ausgegeben werden. Die Erfassung und Identifikation der Mehrwegverpackungen und Kunden erfolgt analog. Der Partner darf die Annahme von stark beschädigten oder unzumutbar verunreinigten Mehrwegverpackungen über die Plattform verweigern. Gleichwohl darf der Partner keine unvollständige Mehrwegverpackungen (z.B. nur Deckel oder nur Bowl) über die Plattform / die Apps der Gesellschaft zurückgenommen werden. In diesem Fall werden nicht länger verwendbare Mehrwegverpackungen dem Kunden in Rechnung gestellt. Wenn der Partner die Julienne Mehrwegverpackungen dennoch über die Plattform zurücknimmt, haftet er selbst für stark beschädigte Mehrwegverpackungen , die er nicht mehr in den Umlauf/ ausgeben kann. Darüber verpflichtet sich der Partner zur ausreichend gründlichen Reinigung der von den Kunden zurückgebrachten Mehrwegverpackungen der Gesellschaft nach den für ihn geltenden HACCP Hygienestandards und Verordnungen.
  • Verkauf von z.B. Karten oder anderen geeigneten Identifikationsmittel im Namen der Gesellschaft an Kunden, die Mehrwegverpackungen auch ohne Apps der Gesellschaft nutzen möchten oder diese noch nicht heruntergeladen haben zu verkaufen. Der Verkaufspreis von aktuell 10 Euro inkl. Umsatzsteuer ist an die Gesellschaft weiterzureichen und wird durch die Gesellschaft mit der nächsten Rechnung abgerechnet.
  • Einweisung seines Personals zur Nutzung der von der Gesellschaft bereit gestellten Dienste und Tools sowie die Einsatzfähigkeit des jeweiligen Equipments (Tablet/App, POS) sowie den erforderlichen Zugang zum Internet während der Eröffnungszeiten.
  • Schnellstmöglichen Information des Supports der Gesellschaft bzw. eigenständige Problembehebung, z.B. bei Störung der Internetverbindung für Tablet/App, Website, POS.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Informationen bezüglich Veränderungen des Warenangebots nach dem Registrierungsprozess, so dass diese stets dem aktuellen Stand entsprechen. Dazu gehören insbesondere auch alle Sonderangebote und -aktionen. Insbesondere dürfen die über die Julienne Plattform angebotenen Waren und Produkte außerhalb der Online Plattform der Gesellschaft nicht günstiger angeboten werden. Sonderangebote oder Aktionen sind immer auch für den jeweils geltenden Zeitraum über die Online Plattform der Gesellschaft anzubieten und im Marketplace zu aktualisieren.
  • Nutzung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien (z.B. Aufsteller und Aufkleber auf den Verkaufsflächen bzw. in den Verkaufsräumen), damit Kunden des Partners wissen, dass Bestellungen über die Online Plattform der Gesellschaft angenommen werden.
  • Teilnahme an vereinbarten Werbekampagnen über das Julienne-Netzwerk.
  • Sachgerechter Nutzung eventuell überlassener Geräte nur für den dafür vorgesehenen Einsatzzweck am dafür vorgesehenen Einsatzort durch sachkundiges Personal.
  • Unverzügliche Stellungnahme auf Bewertungen durch seine Kunden auf der Online-Plattform, soweit er von der Gesellschaft dazu aufgefordert wird.
  • Einräumung des Rechts zur Verwendung der zur Erbringung der für die Julienne Services erforderlichen Daten und Informationen, z.B. Marken, Produktbeschreibungen oder Fotos. Der Partner stellt sicher, dass die Gesellschaft berechtigt ist, die bereitgestellten Fotos/Logos ohne Verletzung der Rechte Dritter zu verwenden. Fotos von Produkten haben den Produkten, wie sie tatsächlich angeboten werden, zu entsprechen. Sollte der Partner eine eigene Webseite und/oder eine Social Media Präsenz haben, verpflichtet er sich, seine Mitwirkung/ Teilnahme am Julienne Eco System dort entsprechend prominent darzustellen und das Julienne Mehrwegsystem als Option zur Abholung und Lieferung anzubieten. Der Partner verpflichtet sich zudem die Mehrwegverpackungen der Gesellschaft für Kunden gut sichtbar in seinem Geschäft zu präsentieren und mit den bereitgestellten Marketingmaterialien zu bewerben. Möchte der Partner weitere, auch andere Mehrwegsysteme anbieten, so hat er die Gesellschaft darüber im Vorfeld zu informieren und eine schriftliche Zustimmung der Gesellschaft hierzu einzuholen. 
  • Vollständigen, richtigen und stets aktuellen Beschreibung des Produkts und insbesondere die Angabe seiner Inhaltsstoffe auf der Online-Plattform.

Preise und Zahlungsverkehr

Die Gesellschaft bietet verschiedene Vertragsmodelle mit unterschiedlichen Service Level an. Der Tarif wird im Rahmen des Registrierungsprozesses ausgewählt und von beiden Vertragsparteien bestätigt. Darüber hinaus können weitere Details oder Services im Einzelfall in einem separaten Vertrag über den Julienne Marketplace vereinbart werden und über dieselbe Bankverbindung oder andere Bezahlmethoden abgewickelt werden.

Die Gesellschaft nimmt Zahlungen von den Kunden entgegen, die über die Online-Plattform der Gesellschaft bestellen oder Services in Anspruch nehmen. Die Gesellschaft stellt dem Partner in einem Bericht die über die Plattform abgewickelten Verkäufe inkl. der an die Gesellschaft auf Basis des vereinbarten Tarifs abzuführenden Entgelte zur Verfügung (Transaktionsgebühren). Die ordnungsgemäße Versteuerung der Kundenzahlungen inkl. Trinkgelder obliegt dem Partner.

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister stripe Payments Europe, Ltd. Hierfür legt die Gesellschaft ein Finanzkonto (Custom Account) im Namen und auf Rechnung des Partners an und erhält eine Vollmacht über die Verfügung über dieses Konto (z.B. um Abrechnungen zu erstellen und Auszahlungen an das Bankkonto des Partners zu veranlassen). Durch die Akzeptanz dieser AGB akzeptiert der Partner auch die AGB des Zahlungsdienstleisters unter https://stripe.com/de/legal. Darüber hinaus nimmt der Partner Kenntnis von der Datenschutzerklärung des Zahlungsdienstleisters unter https://stripe.com/de/privacy. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei (3) Monaten – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch kürzer – den Zahlungsdienstleister zu wechseln.

Nach erfolgreichem Zahlungseingang durch den Kunden wird der Betrag nach Abzug der Transaktionsgebühren mindestens monatlich auf das Konto des Partners ausgezahlt. Die Julienne Transaktionsgebühr bezieht sich jeweils auf das Transaktions- bzw. Bestellvolumen zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Auszahlung berücksichtigt nur diejenigen Zahlungseingänge durch den Kunden, welche zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt vor mindestens 7 Arbeitstagen erfolgt sind. Sollte das stripe Finanzkonto (Custom Account) des Partners zum Auszahlungszeitpunkt einen negativen Saldo aufweisen, wird statt einer Auszahlung eine Einzahlung auf das Finanzkonto (Custom Account) vom Bankkonto des Partners vorgenommen (z.B. durch eine Aufforderung oder eine Lastschrift). Für diesen Fall wird ausdrücklich ein Lastschriftmandat gegenüber der Gesellschaft zugesagt, die Gläubiger-ID der Gesellschaft ist DE97ZZZ00002308666. Bei Abschluss weiterer Julienne Services über den Julienne Marketplace werden weitere Lastschriftmandate gegenüber der Gesellschaft unter derselben Gläubiger-ID der Gesellschaft zugesagt.

Der Partner kann im Fall von Beschwerden durch den Kunden eine 0 bis 100% Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises an den Kunden über die Online Plattform veranlassen. Hierbei wird die angefallene Gebühr für die Nutzung der Julienne Services für den erstatteten Kauf dem Partner nicht erstattet. Eine (Teil-)Erstattung durch den Partner an den Kunden ist lediglich im Zeitraum vor der Auszahlung über den Marketplace möglich.

Gegenüber der Gesellschaft ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.

Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zu Quartalsende schriftlich beenden. 

Die Gesellschaft kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn beispielsweise

  • der Partner trotz Mahnung in Textform eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft verletzt,
  • das Gesamtbild der Rückmeldungen der Kunden (z.B. überwiegend negative Bewertungen, Beschwerden) oder eigener Beobachtungen der Gesellschaft auf eine dauerhaft mangelhafte Service-Qualität des Partners schließen lässt,
  • die Gesellschaft aus nachvollziehbaren Gründen sonst der Ansicht ist, dass der Partner die Gesellschaft oder die Julienne Services in Verruf gebracht haben oder bringen werden

oder ein ähnlich wichtiger Grund vorliegt.

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen, es sei denn, der Partner hat gegen eine Verpflichtung aus der Vereinbarung verstoßen und wurde zuvor schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.

Im Falle einer Kündigung sind sämtliche gemieteten oder sonst überlassenen Geräte inklusive Zubehör nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert an die Gesellschaft zurückzugeben. Ein Verlust oder die Beschädigung dieser Geräte werden dem Partner mit pauschal 250€ zzgl. Umsatzsteuer pro Gerät in Rechnung gestellt.

Dies beinhaltet alle ihm von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Mehrwegverpackungen abzüglich der von ihm an Kunden ausgegebenen Mehrwegverpackungen. Fehlende Mehrwegverpackungen, die gem. System nicht an Kunden ausgegeben wurden, stellt die Gesellschaft mit 10€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Karten oder anderen geeigneten Identifikationsmittel der Gesellschaft, die weder an Nutzer verkauft noch an die Gesellschaft zurückgegeben wurden, werden zum Vertragsende ebenfalls mit 10€ inkl. Umsatzsteuer berechnet.

Die Gesellschaft behält sich daneben das Recht vor, den Partner bis zur erfolgreichen Behebung der in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses angemahnten Mängel von der Nutzung der Julienne Services übergangsweise oder dauerhaft auszuschließen. 

Wenn zwischen den Vertragsparteien Preisgarantie vereinbart wird, verzichtet die Gesellschaft bis zum Ablauf der Preisgarantie darauf, ihr Kündigungsrecht gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wahrzunehmen. Ansonsten bleibt das Kündigungsrecht hiervon unberührt, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund.

Bestellablauf für Lebensmittel und sonstige Waren

  1. Der über die Online-Plattform geschlossene Vertrag über auf Bestellung zubereitete Lebensmittel oder sonstige Waren kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partner zustande. Alle auf der Online-Plattform angebotenen Waren stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
  2. Zur Abgabe einer Bestellung muss der Kunde zunächst den von ihm gewünschten Partner auswählen. Nach Auswahl des Partners kann der Kunde die vom Partner angebotenen Waren durch Klicken auf den Button „Zum Warenkorb hinzufügen“ (oder ähnliche Bezeichnung) bzw. auf den Button „+“ (oder ähnliche Bezeichnung) seinem persönlichen Warenkorb hinzufügen. Im Warenkorb kann der Kunde die einzelnen Waren prüfen und ändern sowie den gewünschten Zeitpunkt für die Abholung der Waren angeben. Durch das Klicken auf den Button „verbindlich bestellen“ (oder ähnliche Bezeichnung) bestellt der Kunde bei dem von ihm ausgewählten Partner die zu diesem Zeitpunkt im Warenkorb angezeigten Waren („Bestellung“). Im Anschluss hat der Kunde seine Zahlungsmethode auszuwählen und die hierfür notwendigen Daten (soweit nicht bereits hinterlegt) mitzuteilen.
  3. Durch Absendung der Bestellung unterbreitet der Kunde dem Partner ein Angebot auf den Abschluss eines Kauf- bzw. Werklieferungsvertrages. Der Partner nimmt die Bestellung des Kunden entgegen und informiert den Kunden auf der Online-Plattform (insb. der App) oder an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse über den Bestelleingang (Bestelleingangsbestätigung). 
  4. Die von dem Kunden angegebene Abholzeit, gewünschte Lieferzeit oder gewünschter Beginn der Vor-Ort-Bewirtung („Dine-in“) kann auch nach Bestätigung des Bestelleingangs bis zur Übersendung der Abholbestätigung, Bestätigung der Lieferung oder Bestätigung des gewünschten Beginns der Vor-Ort-Bewirtung („Dine-in“) sowohl durch den Kunden als auch durch den Partner angepasst werden.
  5. Der Kunde kann das Angebot zum Vertragsschluss jederzeit widerrufen, bis der Partner mit der Zubereitung oder Bereitstellung des Produkts begonnen hat. 
  6. Die verbindliche Vertragsannahme durch den Partner erfolgt durch Übersendung der Bestätigung, dass die Bestellung abgeholt werden kann bzw. mit der Lieferung gestartet wurde. Die Liefer- oder Abholbestätigung kann auf der Online-Plattform, der App oder an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versandt werden. Mit Übersendung der Bestätigung ist der Vertrag wirksam zustande gekommen, sodass – auch bei Nichtabholung oder bei Nichtannahme der Lieferung der bestellten Ware durch den Kunden – die Zahlungspflicht des Kunden vorbehaltlich eines wirksamen Widerrufs der Bestellung oder eines Rücktritts vom Kauf-bzw. Werklieferungsvertrag (jeweils soweit gesetzlich zulässig) – entstanden ist. 
  7. Der Partner hat die Bestellung 30 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit zu lagern. Danach ist er zur Entsorgung der Bestellung berechtigt. Ein Anspruch auf Entschädigung des Kunden besteht nicht. Der Partner haftet nicht für eine Verschlechterung der Bestellung, die ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach der Abholzeit eintritt (z.B. Erkalten eines Heißgetränks). Soweit der Partner für die Ausführung der Bestellung ein Entgelt verlangt, wird der Partner dieses dem Kunden vor Abschluss der Bestellung als gesonderten Posten in der Bestellübersicht vor Abschluss der Bestellung durch den Kunden bekanntgeben. Die Übersicht über die möglichen Entgelte findet sich in der Preisübersicht des Partners.
  8. Lieferoption: Die Gesellschaft selbst bietet keine Lieferung mit eigenen Ressourcen (Fahrern etc.) an. Wenn der Partner Lieferung über die Online-Plattform anbieten möchte, kann er eine entsprechende Option wählen. Bei Auswahl der Option zur Lieferung über die Online-Plattform, verpflichtet sich der Partner die Bestellung an den vom Kunden in der Online-Plattform bestätigten Ort zu liefern. Der Kunde muss dafür eine vollständige und genaue Lieferanschrift in der Online-Plattform, z.B. in der App erfassen. Der Partner ist verantwortlich für die Überprüfung der korrekten Angabe bzw. vollständigen und korrekten Lieferanschrift und Kontaktmöglichkeiten sowie gegebenenfalls weiteren Anweisungen für die Lieferung von Bestellungen durch den Kunden. Der Partner verpflichtet sich die von ihm dem Kunden über die Online-Plattform bestätigten Lieferbedingungen, insbesondere Lieferzeit und Services zu gewährleisten. 
  9. Option Dine-In: Zum Verzehr vor Ort bietet die Gesellschaft den Partnern optional eine Dine-in Funktion an. Wenn der Partner die Option gewählt hat, kann der Kunde über die Online-Plattform die in der Bestellung aufgeführten Produkte an der Verkaufsstelle des Partners verzehren und ggf. weitere Services nutzen, u.a. (Tisch-) Reservierungen oder Rechnungslegung („split the bill“). Dazu erhält der Kunde eine Bestätigung ob bzw. zu welchem voraussichtlichen Zeitpunkt, die Produkte und Services vor Ort verfügbar sind. Der Kunde muss dafür eine vollständige und genaue Auflistung der bestellten Produkte und Service sowie ggf. weitere erforderliche Angaben (z.B. zur Identifizierung) über die Online-Plattform, z.B. in der App erfassen. Der Partner kann Maßnahmen für die Identifizierung des Kunden zur Abwicklung der Bestellung vornehmen.
  10. Die vorgenannten Optionen zur Lieferung sowie Dine-In sind freiwillige zusätzliche Service- und Leistungsangebote der Gesellschaft. Seitens der Partner besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser und etwaiger zukünftiger optionaler Service- und Leistungsangebote der Gesellschaft. Zudem behält die Gesellschaft sich vor, bei häufigen Kundenbeschwerden oder Nichteinhalten der Zusagen diese Option temporär oder dauerhaft zu deaktivieren.

Widerrufsrecht der Kunden

Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Partner Widerrufserklärungen des Kunden entgegen zu nehmen. Die Gesellschaft wird einen derartigen Widerruf dem Partner unverzüglich mitteilen.

Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Kunden

  1. Die Gesellschaft sowie dessen Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Partner bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  2. Bei sonstigen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Gesellschaft nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die Vertragsparteien vertrauen dürfen.
  3. Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehenden Haftungsregelungen nicht berührt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Gesellschaft nicht bei Fremdverschulden oder im Falle der Nichterreichbarkeit der Online-Plattform (z.B. aufgrund von technischen Problemen, Ausfall der Internetverbindung, etc.).
  5. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Pandemien, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten.

Nutzungsrechte an Bildern, Filmen und Texten

  1.  Die Gesellschaft ist Inhaber der Nutzungsrechte an sämtlichen selbst produzierten sowie zur Verfügung gestellten Bildern, Filmen und Texten, die auf der Webseite der Gesellschaft, den Social Media Kanälen, in der App oder andernorts durch die Gesellschaft veröffentlicht werden. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft ist nicht gestattet. Eine Zustimmung kann aber per E-Mail an info@julienne.com erbeten werden.
  2. Liegt eine entsprechende Zustimmung der Gesellschaft für die Verwendung vor, verpflichten sich Partner, Kunden und sonstige Dritte (z.B. Unternehmenskunden), die entsprechenden Bilder, Filme und Texte nur in Einklang mit den Julienne Branding-Guidelines zu verwenden, die mit einer Zustimmung von der Gesellschaft bereitgestellt werden.
  3. Partner, Kunden und sonstige Dritte, die eigene Inhalte (Bilder, Filme, Texte o.ä.) mit klar erkennbarem Julienne-Bezug (z.B. durch Abbildung einer Julienne Mehrwegverpackung oder Verlinkung auf die Webseite oder auf ein Social Media Profil der Gesellschaft) veröffentlichen, stimmen hiermit ausdrücklich der zeitlich und örtlich uneingeschränkten Weiternutzung der geteilten Inhalte durch die Gesellschaft zu. Mit Erstellung eines Kundenkontos geben Kunden die Zustimmung zur Weiternutzung des Materials durch die Gesellschaft. Dies gilt entsprechend auch für Partner und sonstige Dritte (z.B. Unternehmenskunden).

Datenschutz und Geheimhaltung

Die Gesellschaft beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Im Übrigen gelten die Regelungen in der Datenschutzerklärung. Diese ist unter www.julienne.com/datenschutzerklaerung abrufbar.

Der Partner ist verpflichtet, ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Der Partner verpflichtet sich zudem, sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zu der Gesellschaft oder den Bestellungen von Kunden über die Online-Plattform stehenden Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Daten von oder über Kunden dürfen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung von Bestellungen der jeweiligen Kunden verwendet werden.

Der Partner darf Informationen und Daten von Kunden daher nur solchen Personen offenlegen, wenn und soweit diese sie zur Erfüllung der Bestellungen benötigen. Der Partner sichert zu, dass er die mit den Kundendaten in Kontakt kommenden Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Partner überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.

Die Gesellschaft ist berechtigt, sich vor Vertragsbeginn und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Partner getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zum Datenschutz zu überzeugen.

Der Partner teilt der Gesellschaft unverzüglich Störungen oder Verstöße von ihm oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten von der Gesellschaft gemäß Art. 33 und Art. 34 DSGVO.

Der Partner sichert zu, die Gesellschaft erforderlichenfalls bei seinen Pflichten aus der DSGVO (oder anderen Vorschriften, soweit sie auf Kundendaten angewendet werden) angemessen zu unterstützen. Insbesondere wenn die Gesellschaft von einem Kunden wegen der über ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten in Anspruch genommen wird (z.B. Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.), wird der Partner – soweit er derartige Daten selbst verarbeitet – die Gesellschaft bei der Erfüllung oder Abwehr derartiger Ansprüche unterstützen und über getroffene datenschutzrechtliche Maßnahmen informieren.

Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu der Gesellschaft bestehen.

Schlussbestimmungen

  1. Die Gesellschaft behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die zwischen dem Kunden und dem Partner abgeschlossenen Vertragsverhältnisse bleiben von diesen Änderungen unberührt. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Partner spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen (nach Erhalt der oben genannten Mitteilung) oder nutzt der Partner neue Funktionalitäten, die mit geänderten Nutzungsbedingungen einhergehen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Gesellschaft wird auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
  2. Abweichende Vereinbarungen werden die Beteiligten sich in Schriftform wechselseitig bestätigen. Spätere Änderungen und Ergänzungen des Vertrags zwischen der Gesellschaft und dem Partner bedürfen jedenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  3. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  4. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung der Sitz der Gesellschaft. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  5. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. 
  6. Im Falle unterschiedlicher Auslegung der Texte bzw. des Wortlautes dieses Dokumentes in deutscher und einer anderen Sprache ist die deutsche Fassung maßgeblich.